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Es ist unbedingt ratsam allen Institutionen, Ämtern und Vereinen, die mit dem Verstorbenen in Verbindung standen, dessen Tod mitzuteilen und erbitten Sie um Informationen über die notwendigen Maßnahmen. Sie können dies schriftlich, telefonisch oder persönlich erledigen. Sehen Sie sich in Ihrer momentanen Situation außerstande, diese Erledigungen selbst durchzuführen, so bitten Sie eine Ihnen nahestehende Person um Mithilfe oder wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. |
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