Sterbegeld
Seit dem 1.1.2004 ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
(Orts,
Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen und Bundesknappschaft) gestrichen worden.
Versicherungsstatus
Sollten Sie familienkrankenversichert sein, d. h.
Sie sind über die Krankenversicherung des Verstorbenen
krankenversichert, setzen sie sich bitte mit der Krankenversicherung in Verbindung um Ihr Versicherungs-
verhältnis den neuen Gegebenheiten anpassen zu lassen.