Nach dem Tod eines Renten- oder Pensionsempfängers hat der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf
Witwen- oder Witwerrente. Zur Überbrückung bis zur Rentenneuberechnung zahlt der Rententräger 3 Monate
die Rente des Verstorbenen weiter. Der Antrag hierfür wird von unserem Haus gestellt, um eine möglichst
reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Beamte, Öffentlicher Dienst
Für Angehörige von Beamten benachrichtigen wir die zuständige Dienst- bzw. Betreuungsstelle,
eine der Sterbeurkunde wird bei der Benachrichtigung von uns beigefügt.
Allerdings müssen die Hinterbliebenen ihre Beihilfe- bzw. Pensionsansprüche durch entsprechende
Anträge selbst dort geltend machen.
Renten-/Pensionsabmeldung
Soweit kein Ehepartner hinterbleibt, der Anspruch auf Weiterzahlung der Rente bzw. Pension hat, melden
wir alle Renten (auch eventuelle Betriebsrenten bzw. Pensionen) des Verstorbenen ab.