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Nach dem Tod des Versicherten, kommt die Versicherungssumme einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung zuzüglich Zinsen und Gewinnanteilen zur Auszahlung. Ausnahme: Um Ihnen diesen Service bieten zu können benötigen wir eine Vollmacht und die Versicherungspolicen im Original. Alle weiteren noch bestehenden Versicherungen sollten Sie benachrichtigen. Hierzu reicht ein formloses Anschreiben unter Hinweis auf das bestehende Versicherungsverhältnis und Angabe der Versicherungsnummer. Hausratversicherungen sollten erst nach Auflösung der Wohnung gekündigt werden, denn sie zahlen im Leistungsfall auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dem Kündigungsschreiben sollten Sie eine Sterbeurkunde beifügen. In den meisten Fällen reicht auch eine Fotokopie. |
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