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Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet! Es besteht gleichwohl die Möglichkeit der beiderseitigen Kündigung. Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach, sodass der Vermieter eine Kündigung nur unter Angabe wichtiger Gründe aussprechen kann. Sollte es dennoch Probleme geben, wenden Sie sich am besten an den örtlichen Mieterverein. Anträge zur Einkommenssteuererklärung können die Erben beim zuständigen Finanzamt stellen. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über mögliche Rückstände oder Guthaben. Zur Antragsbearbeitung kann ein Erbschein erforderlich sein. Erbschaftsteuer wird vom Finanzamt erhoben wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind. Es wird in verschiedenen Steuerklassen gerechnet, wobei die nächsten Angehörigen höhere Freibeträge haben als entfernte Verwandte oder gar Nichtfamilienmitglieder. Die Bestattungskosten werden immer vom Erbe abgezogen. |
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