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Nach der Erteilung des Auftrages erledigen wir für Sie schnell und zuverlässig alle anfallenden Formalitäten.
- Anmeldung des Sterbefalles beim Friedhofsamt
- Terminabsprache mit Geistlichen und Kirchenmusikern oder weltlichen Trauersprechern
- Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt
- Beantragung der Drei-Monats-Rente für Witwen und Witwer (Gnadenvierteljahr)
- Gegebenenfalls Abmeldung der Rente auch beim Versorgungsamt
- Beantragung des Sterbegeldes bei Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften usw.
- Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften zur Auszahlung der Versicherungsleistungen
- Vermittlung der Traueranzeige in der Tageszeitung
- Druck von Trauerbriefen und –Dankkarten incl. Umschlägen
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