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Die Art wie ein Mensch zur Letzten Ruhe gebettet wird entscheidet in erster Linie der Verstorbene selbst. Daran sollten sich die Angehörigen aus moralischen Gründen halten. Hat der Verstorbene den Wunsch über die Art der Bestattung nicht mündlich oder schriftlich kund getan, entscheiden die nächsten Angehörigen über Bestattungsart und Beisetzungsort. Als Bestattungsart kann zwischen der Erd-, Feuer-, See und der anonymen Bestattung gewählt werden. Sind mehrer Angehörige vorhanden, obliegt das Bestimmungsrecht den Angehörigen in folgender Reihenfolge Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, Verwandte, Verlobte, Lebenspartner Bei Streitigkeiten und gleichberechtigten Verwandten muss notfalls eine gerichtliche Entscheidung gefällt werden. |
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