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Die Beisetzung in einem Sarg ist die älteste Form der Bestattung. Die Art der Grabstätte kann von den Angehörigen frei gewählt werden. Es gibt Wahlgräber, Reihengräber oder anonyme Gräber unter dem grünen Rasen. Wahlgräber sind in Größe und Lage auf dem Friedhof frei wählbar. Mit dem „Kauf“ des Grabes erhält der Angehörige das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, meist 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist, kann das Grab nacherworben werden. Das Nutzungsrecht verlängert sich ebenfalls bei einer weiteren Belegung. Das Reihengrab ist eine kostengünstigere Alternative, es besteht allerdings keine Wahlmöglichkeit bei der Lage des Grabes. Die Gräber werden der Reihenfolge nach belegt, ein Nacherwerb ist nicht möglich und die Ruhefrist beträgt ebenfalls 25 Jahre. |
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