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Für eine Feuerbestattung muss immer eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder der nächsten Verwandten in gerader Linie vorliegen, sonst kann nach dem Gesetz über die Feuerbestattung keine Einäscherung vorgenommen werden. Der Wortlaut: „Mein Wunsch ist, nach meinem Ableben eingeäschert zu werden.“ formlos auf ein Blatt Papier geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen reicht dazu völlig aus. Vorbereitete Willenserklärungen halten wir aber auch für Sie bereit. Der Verstorbene wird in einem völlig ausgestatteten und geschlossenem Sarg eingeäschert. Vor der Einäscherung hat der Gesetzgeber noch eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, die im allgemeinen im Krematorium stattfindet. Die menschliche Asche wird in einer Aschenkapsel fest verschlossen. Auf jeder dieser Aschenkapseln werden die persönlichen Daten der Verstorbenen festgehalten um Verwechselungen auszuschließen. Die Urne mit der Aschenkapsel wird danach auf einem Friedhof beigesetzt. |
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