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Bei der halbanonymen Beisetzung ist die Lage des Grabes zwar den Angehörigen bekannt, da sie bei der
Beisetzung des Sarges oder der Urne teilnehmen können, im nachhinein ist jedoch das einzelne Grab das sich
in einer Gemeinschaftsanlage befindet nicht mehr sichtbar.
Der Name, sowie Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen werden meist auf einem Gedenkstein festgehalten. Die Pflege dieser Anlage wird vom Friedhof übernommen und mit einer einmaligen Zahlung beim Erwerb der Grabstelle abgegolten. Es können sowohl Särge als auch Urnen anonym beigesetzt werden. Vorraussetzung dieser Bestattungsart ist das die Lage des Grabes nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Angehörige können bei der Beisetzung nicht zugegen sein. Ein Nacherwerb ist bei beiden Bestattungsformen nicht möglich. Die Belegung erfolgt der Reihe nach wie bei den Reihengrabstellen. Eine weitere Form der anonymen Beisetzung ist die Asche auf einer Schweizer Bergwiese verstreuen zu lassen. Bei dieser Art der Bestattung, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht durchgeführt wird, können auf Wunsch auch Angehörige teilnehmen. |
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