Ist ein Angehöriger in der Wohnung verstorben, benachrichtigen Sie zuerst einen Arzt, nach Möglichkeit den Hausarzt.
Ist dieser nicht erreichbar wenden Sie sich an den diensthabenden Notarzt. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
Ist der Verstorbene dem Arzt nicht persönlich bekannt halten Sie den Personalausweis bereit.
Tritt der Tod im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim ein, erledigt die Verwaltung die nötigen Dinge.
Bei Nichterreichbarkeit des Hausarztes wählen Sie die Sammelnummer des
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116-117 oder den Notruf 112.